Berufung gegen Urteil Sozialgericht Konstanz
Gemäß § 151 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart, entscheidet als Berufsgericht über Urteile und Gerichtsbescheide der Sozialgerichte.
Rentenberater Sommer vertritt Sie in Berufungsfällen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Fällen:
Durch meine Kanzlei in Stuttgart in der Stadtmitte ist der Weg zum Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht weit.
Rentenberater Sommer vertritt Sie in Berufungsfällen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Fällen:
- Ablehnung von Renten wegen Erwerbsminderung
- Ablehnung von Renten wegen teilweiser Rente bei Berufsunfähigkeit bei Jahrgängen bis 1960
- Ablehnung von Verletztenrenten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Ablehnung von Krankengeld
- Ablehnung einer Schwerbehinderung (bei Jahrgang 1958 und älter)
- Überzahlungsfälle
Durch meine Kanzlei in Stuttgart in der Stadtmitte ist der Weg zum Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht weit.
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