Bescheidsprüfung Gesetzliche Rentenversicherung

Sie haben den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und wollen den Bescheid geprüft haben?

Man schätzt, dass jeder dritte bis vierte Rentenbescheid Fehler aufweist. Manchmal wurde auch die falsche Rentenart mit einem höheren Rentenabschlag gewählt.

Häufig entstehen die Fehler wegen "Zahlendrehern" bei der Entgelteingabe, Lücken im Versicherungskonto, fehlende Eingabe einer Berufsausbildung, keine Angabe einer Pflegezeit von Angehörigen oder wurden Kindererziehungszeiten nicht im Kontenklärungsverfahren angegeben.

Manchmal ist bei Erhöhung des Behinderungsgrades von 30 oder 40 auf 50 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit weniger Rentenabschlägen oder keinen Rentenabschlägen möglich.

Innerhalb einer Frist von vier Wochen ist es möglich einen Widerspruch einzureichen. Auch nach Ablauf der 4-Wochenfrist können alte Bescheide noch geprüft werden. Im Rahmen eines Überprüfungsantrages können Bescheide bis zu vier Jahre rückwirkend abgeändert werden.

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