Scheinselbständig oder Selbständig?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weitet ihre Betriebsprüfungen hinsichtlich dem Status von Freelancern (Freiberuflern) immer mehr aus. Die Feststellung von Scheinselbständig bei Betriebsprüfungen nimmt progredient zu.

Das Risiko bei Scheinselbständigkeit trägt der Auftraggeber. Er muss bei Feststellung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für Beiträge über die letzten drei Monate hinaus rückwirkend bis zu vier Kalenderjahre den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Bei Beschäftigung von mehreren Freelancern kann dies unter Umständen in die Insolvenz führen.

Eine Statusberatung bei der Deutschen Rentenversicherung scheidet aus naheliegenden Gründen aus. Insoweit rege ich eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater an, der mit Ihnen und gegebenenfalls mit dem Auftragnehmer die weiteren Schritte zur Abwehr einer Scheinselbständigkeit bespricht.

Ist "das Kind schon in den Brunnen gefallen" kann der Rentenberater den Mandant im Widerspruchs- bzw. Klage- und Berufsverfahren unterstützen.

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