Gemäß § 151 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart, entscheidet als Berufsgericht über Urteile und Gerichtsbescheide der Sozialgerichte. Rentenberater Sommer vertritt Sie in Berufungsfällen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Fällen: Ablehnung von Renten wegen Erwerbsminderung Ablehnung von Renten wegen teilweiser Rente bei Berufsunfähigkeit bei Jahrgängen bis 1960 Ablehnung von Verletztenrenten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Ablehnung von Krankengeld Ablehnung einer Schwerbehinderung (bei Jahrgang 1958 und älter) Überzahlungsfälle Kontaktieren Sie mich in meinem Büro in Konstanz. Ich schätze mit Ihnen die Chancen für das Berufungsverfahren ein und prüfe, ob die Rechtsschutzversicherung den Vorschuss oder einen Teil des Vorschusses übernimmt. Durch meine Kanzlei in Stuttgart in der Stadtmitte...