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Es werden Posts vom August, 2017 angezeigt.

Berufung gegen Urteil Sozialgericht Konstanz

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Gemäß § 151 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart, entscheidet als Berufsgericht über Urteile und Gerichtsbescheide der Sozialgerichte. Rentenberater Sommer vertritt Sie in Berufungsfällen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Fällen: Ablehnung von Renten wegen Erwerbsminderung Ablehnung von Renten wegen teilweiser Rente bei Berufsunfähigkeit bei Jahrgängen bis 1960 Ablehnung von Verletztenrenten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Ablehnung von Krankengeld Ablehnung einer Schwerbehinderung (bei Jahrgang 1958 und älter) Überzahlungsfälle Kontaktieren Sie mich in meinem Büro in Konstanz. Ich schätze mit Ihnen die Chancen für das Berufungsverfahren ein und prüfe, ob die Rechtsschutzversicherung den Vorschuss oder einen Teil des Vorschusses übernimmt. Durch meine Kanzlei in Stuttgart in der Stadtmitte...

Bescheidsprüfung Gesetzliche Rentenversicherung

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Sie haben den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und wollen den Bescheid geprüft haben? Man schätzt, dass jeder dritte bis vierte Rentenbescheid Fehler aufweist. Manchmal wurde auch die falsche Rentenart mit einem höheren Rentenabschlag gewählt. Häufig entstehen die Fehler wegen "Zahlendrehern" bei der Entgelteingabe, Lücken im Versicherungskonto, fehlende Eingabe einer Berufsausbildung, keine Angabe einer Pflegezeit von Angehörigen oder wurden Kindererziehungszeiten nicht im Kontenklärungsverfahren angegeben. Manchmal ist bei Erhöhung des Behinderungsgrades von 30 oder 40 auf 50 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit weniger Rentenabschlägen oder keinen Rentenabschlägen möglich. Innerhalb einer Frist von vier Wochen ist es möglich einen Widerspruch einzureichen. Auch nach Ablauf der 4-Wochenfrist können alte Bescheide noch geprüft werden. Im Rahmen eines Überprüfungsantrages können Bescheide bis zu vier Jahre rückwirke...

Scheinselbständig oder Selbständig?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weitet ihre Betriebsprüfungen hinsichtlich dem Status von Freelancern (Freiberuflern) immer mehr aus. Die Feststellung von Scheinselbständig bei Betriebsprüfungen nimmt progredient zu. Das Risiko bei Scheinselbständigkeit trägt der Auftraggeber. Er muss bei Feststellung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für Beiträge über die letzten drei Monate hinaus rückwirkend bis zu vier Kalenderjahre den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Bei Beschäftigung von mehreren Freelancern kann dies unter Umständen in die Insolvenz führen. Eine Statusberatung bei der Deutschen Rentenversicherung scheidet aus naheliegenden Gründen aus. Insoweit rege ich eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater an, der mit Ihnen und gegebenenfalls mit dem Auftragnehmer die weiteren Schritte zur Abwehr einer Scheinselbständigkeit bespricht. Ist "das Kind schon in den Brunnen gefallen" kann der Rentenberater den Mandant im Widerspruchs- bzw. Klage- und...

Rentenberatung Nähe Singen

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In der näheren Umgebung von Singen finden Sie in Konstanz in der Sigismundstr. 16 (Nähe Lago) die Rentenberatungskanzlei Sommer. Die Fahrt mit dem Auto über die Bundesstraße 33 nach Konstanz dauert ca. 30 Minuten. Sie können am Samstag einen Beratungstermin erhalten. Rufen Sie an unter: 07531 2821029            Ich freue mich auf Ihren Anruf.